Allgemeine Geschaftsbedingungen
Kontakt > Rechtliches
AGB der AH Räumservice Filstal GbR
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen AH Räumungen Filstal (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) abgeschlossen werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Vertragssprache und Vertragsabschluss
Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Arbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, da der Auftragnehmer nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist. Die Zahlung kann entweder bar oder per Überweisung erfolgen. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Finanzierungs- oder Ratenzahlungsmöglichkeiten werden nicht angeboten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
4. Eigentumsübertragung und Berechtigung zur Auftragserteilung
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Erteilung des Auftrags zur Räumung der genannten Räumlichkeiten berechtigt ist. Der Auftraggeber bestätigt, entweder Eigentümer der Räumlichkeiten und Gegenstände zu sein oder über eine ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers oder eines sonstigen Berechtigten zu verfügen, die Räumung und Entsorgung zu veranlassen. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Auftraggeber nicht berechtigt war, die Räumung zu veranlassen, haftet der Auftraggeber für alle dadurch entstehenden Schäden, Kosten und rechtlichen Konsequenzen. Der Auftragnehmer übernimmt in einem solchen Fall keine Haftung und behält sich das Recht vor, Schadenersatzforderungen an den Auftraggeber zu stellen.
5. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Zugang zu den Räumlichkeiten zu ermöglichen und alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung nach Bedarf kostenfrei Strom und Wasser zur Verfügung. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer eine Stornogebühr gemäß Punkt 9 dieser AGB in Rechnung stellen.
6. Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Stornierung und Rücktritt
Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Erfolgt die Stornierung mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin, werden keine Kosten berechnet. Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin behält sich der Auftragnehmer vor, eine Stornogebühr in Höhe von bis zu 80 % des Auftragswertes zu erheben. Die genaue Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung und den bereits angefallenen Kosten.
8. Fahrtkosten
Für Anfahrten werden Fahrtkosten berechnet, die sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt abdecken. Die Fahrtkosten werden mit 0,40 € pro Kilometer kalkuliert. Zusätzlich wird die Arbeitszeit während der Hinfahrt zum Kunden auf Basis des Mindestlohns von 12,00 € pro Stunde berechnet. Bei Entfernungen bis 10 km (einfacher Weg) fallen keine Fahrtkosten an. Die Fahrtkostenpauschalen gliedern sich wie folgt:
- 10–20 km (Hin- und Rückfahrt): 16,00 € Fahrtkosten + 3,96 € Arbeitszeit = 19,96 €
- 20–30 km (Hin- und Rückfahrt): 24,00 € Fahrtkosten + 6,00 € Arbeitszeit = 30,00 €
- 30–40 km (Hin- und Rückfahrt): 32,00 € Fahrtkosten + 8,04 € Arbeitszeit = 40,04 €
- 40–50 km (Hin- und Rückfahrt): 40,00 € Fahrtkosten + 9,96 € Arbeitszeit = 49,96 €
- 50–60 km (Hin- und Rückfahrt): 48,00 € Fahrtkosten + 12,00 € Arbeitszeit = 60,00 €
Entfernungen über 60 km werden individuell vereinbart, wobei eine Pauschale von 0,40 € pro Kilometer für die gesamte Strecke (Hin- und Rückfahrt) sowie die entsprechende Arbeitszeit berechnet wird.
9. Eigentumsübergang und Entsorgung
Bei der Beauftragung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Geschäftsauflösungen gehen alle, sich in den zu räumenden Räumlichkeiten befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Verlust solcher Wertgegenstände, wenn diese nicht vorab entnommen wurden.
Sollten nach Vertragsabschluss Änderungen am Vertragsgegenstand durch den Auftraggeber vorgenommen werden, die den Wert der zu räumenden Gegenstände beeinflussen (z.B. durch nachträgliches Entfernen oder Zerstören von Wertgegenständen), behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Preis entsprechend anzupassen.
10. Verkauf von gefundenen Gegenständen
Sollte der Auftragnehmer im Rahmen der Entrümpelung Gegenstände finden, die sich zum Verkauf eignen, kann eine Vereinbarung über den Verkauf dieser Gegenstände getroffen werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, zunächst den vollen Rechnungsbetrag zu begleichen. Nach erfolgreichem Verkauf der Gegenstände kann eine nachträgliche Preisreduzierung in Form einer Rückerstattung vereinbart werden. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem erzielten Verkaufserlös und wird individuell zwischen den Parteien festgelegt.
11. Leistungsstörungen und höhere Gewalt
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt des Auftragnehmers nicht verhindert werden können, (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung durch Drittanbieter), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
12. Zahlungsbedingungen
Alle erbrachten Werkleistungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Zielüberschreitungen werden mit 5 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle noch ausstehenden Arbeiten für den Auftraggeber einzustellen. Der Auftragnehmer behält sich vor, Abschlags- oder Vorauszahlungen zu fordern. Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.
13. Gewährleistung und Mängelanzeige
Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentliche Durchführung der Entrümpelung und Entsorgung. Sollte die erbrachte Leistung dennoch Mängel aufweisen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
14. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die in den zu räumenden Räumlichkeiten befindlichen Wertgegenstände wie Geld, Urkunden, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da solche Gegenstände oft verdeckt verwahrt werden und für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist, wo diese verwahrt sind. Nach Auftragserteilung können für die entrümpelten oder entsorgten Gegenstände keine Schadensersatzansprüche gestellt werden. Es werden alle Gegenstände entsorgt, und die Räumlichkeiten werden besenrein übergeben.
15. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
16. Berechtigung zur Auftragserteilung
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Erteilung des Auftrags zur Räumung der genannten Räumlichkeiten berechtigt ist. Der Auftraggeber bestätigt, entweder Eigentümer der Räumlichkeiten und Gegenstände zu sein oder über eine ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers oder eines sonstigen Berechtigten zu verfügen, die Räumung und Entsorgung zu veranlassen. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Auftraggeber nicht berechtigt war, die Räumung zu veranlassen, haftet der Auftraggeber für alle dadurch entstehenden Schäden, Kosten und rechtlichen Konsequenzen. Der Auftragnehmer übernimmt in einem solchen Fall keine Haftung und behält sich das Recht vor, Schadenersatzforderungen an den Auftraggeber zu stellen.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
18. Zusatzkosten und besondere Umstände
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei besonderen Umständen, die den Arbeitsaufwand erhöhen, Zusatzkosten zu berechnen. Solche Umstände können beispielsweise enge Treppen, fehlende Aufzüge, schwer zugängliche Räumlichkeiten oder andere erschwerende Bedingungen sein. Diese Besonderheiten werden bei der Auftragsannahme erfragt und im Angebot entsprechend aufgeführt.
Sollten diese oder ähnliche Besonderheiten dem Auftragnehmer bei der Besichtigung oder der Auftragserteilung nicht mitgeteilt und erst während der Durchführung des Auftrags entdeckt werden, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die dadurch entstandenen Mehrkosten nachträglich in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle relevanten Informationen und Besonderheiten bei der Auftragsvergabe vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: 24.08.2024